Lotterie-Recht

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Re: Verlosungen

geschrieben von Boris Hoeller am 12.08.2004 um 14:35:17

»Nehmen wir einmal an ich Verlose etwas(Autos,Puppen)im Internet für 5euro das Los und dies jeden Tag oder jede Woche. Was muss ich hierfür beanttragen


Lotteriegenehmigung (aber sehr problematisch für Privatperson)

» und wo

Steht noch nicht richtig fest: Ausführungsgesetze zum LotterieStaatsvertrag sind noch nicht erlassen, ggf. liegt aber nur ein sog. 'kleine Lotterie' vor (LotStV § 13 ~ http://www.lotstv.de/lese.php?13)

» und was würde dies dann kosten.

auch das steht nicht fest (über'n Daumen 1% des Lotterieumsatzes)

» Bedanke mich schon einmal für die Beantwortung. Gruss Jan«

bonngruesse
Boris Hoeller



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