Lotterie-Recht

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Re: Verlosungen

geschrieben von Bernd am 18.08.2004 um 09:59:28

»»Nehmen wir einmal an ich Verlose etwas(Autos,Puppen)im Internet für 5euro das Los und dies jeden Tag oder jede Woche. Was muss ich hierfür beanttragen «


»Lotteriegenehmigung (aber sehr problematisch für Privatperson)«

Ich denke das wird nahezu unmöglich sein für eine Privat-Person.
Auch bei der Verlosung übers Internet, wird eine Genemigung praktisch unmöglich machen. In diesem Fall wird § 13 hin oder her ja wohl das Innenministerium des jeweiligen Bundeslandes zuständig sein, da dadurch ja Grenzen der Kommune, des Landkreis, ja des Bundeslandes überschritten werden.



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