Lotterie-Recht

| 971 Beiträge | Archiv | Suche |
| Zurück zur Hauptseite | Impressum |

Lotterie & Recht

Das Forum


Zurück zum Forum


Re: Gewinnspiel veranstalten..... - Viele Fragen

geschrieben von Frank am 05.11.2004 um 13:03:44

»Hallo Frank,«
»terminologisch sollten wir hier sehr sauber trennen. Ein Gewinnspiel ist grundsätzlich genehmigungsfrei zulässig. Bei einem Gewinnspiel profitiert der Veranstalter nicht unmittelbar von dem Einsatz der Teilnehmer. Insofern ist ein Gewinnspiel für den Veranstalter zunächst mal ein Marketingelement, um seinen Namen bzw. seine Produkte für den Verbaucher attraktiv zu machen. Er verhofft sich also einen mittelbaren Profit. Anders ist es bei einem Glücksspiel. Hier profitiert der Veranstalter unmittelbar am Einsatz der Teilnehmer. «
»Deine Idee mit den Mehrwerttelefonnummern ist nicht neu, man denke nur an den Sender 9live. Hier befindet man sich in einer rechtlichen Grauzone. Wenn die Gebühr für einen Telefonanruf zum Teil beim Veranstalter landet, kann man einen Einsatz für die Teilnahme am Glücksspiel - sollte es denn ein solches sein - kaum wegdiskutieren. Fraglich ist aber dann die sogenannte Erheblichkeitsschwelle des Einsatzes, oder man schaltet ein Geschicklichkeitselement dazwischen, um aus dem Begriff des Glücksspiels herauszukommen. Jedenfalls ist bei der Schaltung von Mehrwertnummern für die Teilnahme von 'Gewinnspielen' Vorsicht geboten. Hier sollte der ganz konkrete Einzelfall beleuchtet werden.«
»Gruss, Rüdiger Bodemann«

Hallo Rüdiger und danke für deine Antwort!

Man liest ja immer wieder davon, dass die "Teilnahme nicht mehr kostet wie eine Postkarte".

Ich denke halt, dass ein Gewinnspiel ein guter Anreiz wäre, um neue Kunden auf uns aufmerksam zu machen.

Wenn eine Teilnahme über gebührenpflichtige Telefonnummer möglich ist, dann würde uns natürlich eine geringe Ausschüttung bleiben.

Nochmal zu konkreten Varianten:


Variante 1:
Gewinnspiel, bei dem folgende Preise verlost werden.

1. Preis: Münze1
2. Preis: Münze2
3. - 10. Preis: Münzkataloge

Teilnahmemöglichkeit durch:

Postkarte
Anruf
E-Mail

Wie sieht es hier mit der Schaltung einer Mehrwertnummer für die Gewinnspielteilnahme aus?

==================

Variante 2: (meines Erachtens nach Glücksspiel)

Sobald eine Anzahl x-Anrufe eingegangen ist, wird unter den x-Teilnehmern ein Preis ausgelost:

Motto: Jeder 10. Anrufer gewinnt -> Hat ein Konkurrent von uns gemacht.

Muss hier der 10. Anrufer gewinnen, oder kann man unter den 10 Anrufern einen auslosen?

Für mich ist dies ein klares Glücksspiel, wie ist es zulässig, ein Glücksspiel in dieser Art zu veranstalten?

==========

Das soll erstmal reichen.

Wäre schön, wenn mir wieder wer weiterhelfen könnte.

:)

DANKE



Auf diesen Beitrag antworten

Name: 
E-Mail: 
 E-Mail-Benachrichtigung bei weiteren Beiträgen zu diesem Thema
 E-Mail-Adresse im Forum anzeigen
Titel: 
Nachricht: 
PIN