Lotterie-Recht

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TV-Telefonspiel = Glücksspiel erlaubt?

geschrieben von Wurst am 28.11.2004 um 03:29:53

Hallo.
Ich dachte, es währe im deutschen Fernsehen geboten, das Gewinnspiele von einer Aufgabe an den Kandidaten abhängig sind. In der Sat1-Sendung Quiznight jedoch wird -entgegen wie durch die Moderatorin suggeriert- ein rein zufälliges Auswahlverfahren der Telefonteilnehmer durchgeführt noch _bevor_ diese überhaupt in den Genuss einer Quizfrage kommen. Das ist doch eindeutig eine Lotterie oder? Ich würde gerne wissen warum die üblichen Prinzipien "der Gewinner ist unter den richtigen Antworten ausgelost " oder "der Gewinner ist der erste Kandidat mit richtiger Antwort" hier nicht angewandt werden müssen.
Ist dies nur eine freiwillige Zurückhaltung bisher gewesen?
Ist der Sender nicht zumindest verpflichtet klarzumachen, dass der Gewinn unter Umständen NICHT von der Lösung der Aufgabe abhängt?



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