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Gewinnspiel - Psychischer Kaufzwang

geschrieben von Franz K am 12.01.2005 um 22:49:01

Hallo liebe Forum-Experten,

ich habe eine Frage zum Thema „psychischer Kaufzwang“ bei Teilnahme an Gewinnspielen in Geschäftslokalen.

Frage: Wie muss eine gleichwertige oder alternative Teilnahmemöglichkeit für ein Gewinnspiel beschaffen sein, damit ein Aufsuchen der Verkaufsräume nicht erforderlich ist? Ist das Internet dafür geeignet/ausreichend?

Im neustem Urteil (OLG Köln) liegt bei der Rewe Haushaltskarte kein psychischer Kaufzwang vor, weil der Teilnehmer in der Lage ist, die Ladenlokale unauffällig und ausschließlich zur Gewinnspielteilnahme aufzusuchen, ohne sich deshalb der peinlichen Begegnung mit dem Verkaufspersonal gegenüber zu sehen.

Aber in einem Gewinnspiel, das von einem kleinen Ladengeschäft organisiert wird, geht das eben nicht. Hier gibt es oft nur den einen „Kunden“, der nur ein Gewinnlos haben möchte und den Verkäufer/in.

Ich kann leider auch die Formulierung im „Space Fidelity Peep Show“ Urteil nicht interpretieren: „... ein psychischer Kaufzwang nur dann vorliegt, wenn die Willenserklärung des Umworbenen in einem Ausmaß eingewirkt wird, dass dieser nicht umhin kann, auf das Angebot einzugehen; demgegenüber zeichnet sich ein Gelegenheits- oder Verlegenheitskauf gerade dadurch aus, dass er ebenso gut unterbleiben könnte:“

Also, reicht es aus, die Teilnahme am Gewinnspiel –auch- über das Internet zu ermöglichen? Wenn ja, wie?

Vielen Dank für Eure Hilfe
Franz K.


  • Gewinnspiel - Psychischer Kaufzwang - Franz K - 12.01.2005 22:49:01

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