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Staatsvertrag zum Lotteriewesen

geschrieben von Steffen Koch am 30.05.2005 um 13:05:34

Guten Tag,

kennt jemand die Kosten (Folgekosten), wenn eine gewerbliche Tippgemeinschaft die Gewinnauszahlung über einen Anwalt/Notar abwickeln lässt.

Hintergrund:
Lt. Staatsvertrag _muss_ ein gewerblicher Spielevermittler die Lottoscheine beim Notar hinterlegen
und er _muss_ mindestens 2/3 der Einsätze spielen.

Hat dann ein gewerblicher Spielevermittler noch Gewinn?
Überleben dann Faber und Co?

Danke.



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