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Rechtslage bei der Ausrichtung einer Verlosung/Strassenfest

geschrieben von Karsten am 24.05.2004 um 21:40:06

Hallo zusammen,

wer kann mir rechtlich ein wenig unter die Arme greifen?
Wir veranstalten im Rahmen eines Strassenfestes immer eine Verlosung (Tombola). Die Preise (Sachpreise) stammen ausschliesslich aus Privatspenden. In diesem Jahr haben wir neben einer Vielzahl von kleineren bis mittelwertigeren Sachpreisen (max. 100 €) u.a. einen DVD-Player in der Verlosung gehabt. Dieser stammte ebenfalls aus Privatbesitz und war bereits einmalig an einen Fernseher angeschlossen (kurzum das Gerät war gebraucht). Der Gewinner des Gerätes war über diese Situation sehr empört. Das Gerät ist absolut funktionsfähig und frei von Gebrauchsspuren. Natürlich war die Innenverpackung geöffnet.
Ist die Spende von Sachgütern die bereits gebraucht wurden rechtswidrig?
Zur Info: Die Kosten je Los beliefen sich auf 0,60 € (1 Biermarke). Es wurden insgesamt ca. 500 Lose verkauft.
Die Veranstaltung wurde in NRW abgehalten.

Kann mir jemand in dieser Angelegenheit helfen oder mir sagen an wen man sich hier wenden kann?

Vorab schon mal herzlichen Dank.



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