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Re: Rechtslage bei der Ausrichtung einer Verlosung/Strassenfest

geschrieben von Marc Stein am 27.05.2004 um 11:52:15

Wieso und wonach sollte die Spende von gebrauchten Sachgütern für eine Tombola rechtswidrig sein?
Da ist mir persönlich keine Rechtsgrundlage bekannt.
Entweder müsste sich sowas aus dem Rennwett- und Lotteriegesetz, den länderunterschiedlichen Spielgesetzen oder der Genehmigung der Genehmigungsbehörde ergeben.
Das einzig fragwürdige könnte sein, wenn ihr den DVD-Player als neuwertigen Preis angepriesen habt, obwohl er dies nicht war und dem Losverkaüfer so falsche Tatsachen vorgetäuscht wurden.

Sei vorsichtig mit Ausspielungen, bei denen der Gesamtpreis der Lose 650 Euro übersteigt!!!
Diese sind nicht mehr nach § 18 Nr. 1 b) Rennwett- und Lotteriegesetz von der Besteuerung der Lotteriesteuer ausgenommen!!!

Mehr fällt mir dazu nicht ein.

Ciao,

Marc



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