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Re: NKL-Abbuchungs -Service

geschrieben von Petra am 17.11.2006 um 07:48:33

Die NKL hat monatelang eine Betrag von 71,95 von unserem Konto abgebucht. Dafür bedarf es weder einer schriftlichen Einzugsermächtigung, noch der Angabe einer Kontonummer.
Mein Mann hatte lediglich am Telefon zugestimmt, man könne ihm Infomaterial zuschicken, um das ihm lästige Telefongespräch zu beenden. Wir sind erst duch einen erneuten Telefonanruf der NKL wegen eines Gewinns aufmerksam geworden.(Ich hatte die Abbuchungen für Tankeinzüge gehalten, Werbung von Lotterien Kreditanbietern landet sofort im Altpapier- da hilft auch kein vertraulich, persönlich)
Ein Vertragsabschluss hat nie stattgefunden.

Telefonisch habe ich die Angelegenheit sofort gestoppt, per Einschreiben die eingezogenen Beträge zurückgefordert.
Die letzte Abbuchung konnte ich von meinem Geldinstitut rückbuchen lassen (6-Wochen-Frist).

Dort habe ich dann erfahren, das sich jeder bei mir bedienen kann, der meine Kontonummer weiss, eine generelle Sperrung für Einzüge könnte ich nicht bewirken. Ich müsste lediglich meine Kontoauszüge kontrollieren und ggf Rückbuchungen vornehmen lassen. (Wenigstens kostenlos)

Die Verbraucherzentrale hat mir geraten:
1. Nach den Regeln des Fernabsatzes zu widerrufen.(2-Wochen-Frist)

2. Auf §7, Gesetz gegen den unlauteren Wettbewerb: Unvermittelte Anrufe bei Verberauchern sind unzulässig,
hinzuweisen.

3. Hinweis darauf, den Bundesverband der Verbraucherzentralen in Kenntis zu setzen.

Jetzt werde ich abwarten, später mein Geldinstitut wechseln!

Wer hat ähnliche Erfahrungen?
Hat jemand geklagt?
Wie sehen die Chancen aus?

Freue mich über Austausch,

Petra



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