Das Recht im deutschen Lotteriewesen soll im Kern durch den Glücksspielstaatsvertrag(2012) der Bundesländer seine Regelung gefunden haben. Jedes Vertragsland hat zusätzlich hierzu eigene Ausfühungsgesetze erlassen, die Lotterien, Sportwetten, Spielbanken und Spielhallen betreffen.
Neben den strafrechtlichen Verbotgesetzen der §§ 284 ff. und § 287 StGB wird für Spielverträge § 763 BGB relevant. Daneben treten seit Wiedereröffnung des Internets für bestimmte Glücksspielarten insbesondere das eCommerce- und Fernabsatzrecht.
Zum Werberecht im Glücksspielwesen wurde die sog. "Werberichtlinie" erlassen.
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